Nimm bitte keinen Kontakt zu mir auf, solange du noch keine 18 Jahre alt und damit noch nicht Volljährig bist. Dieser Altersnachweis lässt sich leicht kontrollieren. Doch solltest du psychisch derart stark eingeschränkt und damit nicht im Vollbesitz deiner geistigen Fähigkeiten sein, ist die Voraussetzung für eine freie Entscheidung über explizit sexuell gewalttätige Handlungen im gegenseitigen Einverständnis nicht gegeben und damit nicht möglich. In solchen Fällen ist der gesetzliche Vormund, bzw. pflegerische Einrichtung verantwortlich mich rechtzeitig darüber zu informieren und den Kontakt zu unterbinden. Bereits getätigte Zahlungen an mich gelten als nachvollziehbare Aufwandsentschädigung.